Informationen

Anreise:

Der Check-in ist in der Regel ab 16:00 Uhr möglich, es sei denn, Sie haben vorher mit uns eine andere Vereinbarung getroffen.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie nach 18:00 Uhr anreisen möchten.

Abreise:

Der Check-out erfolgt in der Regel bis 10:00 Uhr. Ein späterer Check-out ist je nach Verfügbarkeit möglich.

Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise mit uns in Verbindung, um einen späten Check-out zu vereinbaren.

Regeln

Hausordnung

Vermeiden von Lärm Unnötiger Lärm z.B. durch Zuwerfen von Türen und Fenstern, Poltern auf Treppen ist zu vermeiden. Dies gilt besonders für die Zeit der Mittagsruhe (13:00 Uhr – 15:00 Uhr) und der Nachtruhe (22:00 Uhr – 07:00 Uhr). Rundfunk- und Fernsehgeräte dürfen nicht über Zimmerlautstärke hinaus in Betrieb gehalten werden.

Pflichten zur pfleglichen Behandlung Der Mieter hat die Miet- und Nebenräume sowie die vorhandenen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden an den Mieträumen sowie Störungen an den Zuleitungen und Anlagen innerhalb der Mieträume und in den gemeinsam benutzten Hausteilen, sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Auf-bewahren von Fahrrädern o.ä. im Haus oder in der Wohnung wird nicht gestattet. Hierfür steht ein separater Unterstellplatz zur Verfügung.

Besondere Pflichten Jede Wasservergeudung ist zu vermeiden. Die Ausgusssiphons sind stets im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. In die Toiletten dürfen keine Abfälle, Gegenstände oder schädliche Flüssigkeiten geworfen wer-den, die zu einer Verstopfung führen können. Unter Druck stehende Wasseranschlüsse (Spülmaschine, Waschmaschine) sind bei jeder Abwesenheit abzudrehen. Brennbares, explosives und ätzendes Material darf in den Räumen des Hauses nicht aufbewahrt werden.

Besondere Witterungsverhältnisse Bei Regen und stürmischen Wetter sowie in der kalten Jahreszeit sind die Fenster und Türen in den Miet-räumen und im Treppenhaus geschlossen zu halten.

Schutz vor Einbruchsdiebstählen Nachts sind Türen und in den unteren Stockwerken auch die Fenster fest verschlossen zu halten. Haus-fremden Personen dürfen keine Schlüssel ausgehändigt werden. Der Verlust eines Hausschlüssels ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Haustierhaltung Das Halten von Hunden und anderen Tieren ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Bei auftretenden Unzuträglichkeiten kann die Erlaubnis widerrufen werden. Tiere, die mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden, sind so zu beaufsichtigen, dass sie weder Sach- noch Personenschäden verursachen können. In der Anlage sind Hunde anzuleinen.

Nichtraucherwohnungen In den Wohnungen, die als Nichtraucherwohnung gekennzeichnet sind, ist das Rauchen in jeglicher Art untersagt.

Sollten Sie irgendwelche Mängel in der Wohnung feststellen, steht wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In dringenden Fällen können Sie uns unter 0160/6132862 erreichen.

Das Inventar wird von uns kontrolliert. Sollten Sie dennoch Missstände feststellen oder sollte Ihnen vielleicht ein Missgeschick passieren, bitten wir Sie, in unserem und vor allem im Interesse der Nachmieter, uns unbedingt zu informieren.